EBE-Experte.de-Logo
Sonntag, 5. September 2010 - 1:02 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft auf EBE-Experte.de

1. Werbeauftrag

Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber”) auf EBE-Experte.de (nachfolgend „Anbieter”) und einem Kooperationsportal, zurzeit Ebersberger-Nachrichten.de, (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie etwa Newslettern) zum Zwecke der Verbreitung.

Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung möglich. Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegen (z. B. Link). Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf andere Daten oder Websites zugegriffen werden kann, die gegen die Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende, beleidigende oder obszöne) Inhalte aufweisen.

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Ausführung des Auftrags ersetzt die schriftliche Bestätigung.

Der Werbeauftrag kann auch online erteilt werden. Der erteilte Auftrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Er gilt als angenommen, wenn er vom Anbieter nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Auftrags abgelehnt wurde.

Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

Agenturen als Auftraggeber für deren Kunden erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe.

Der Anbieter ist durch den Auftrag einer Agentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Agentur eine Abänderung der von der Agentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Agentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird.

Die Agentur ist nicht berechtigt, Leistungen des Anbieters, die im Rahmen dieses Vertrages erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.

Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner- und Pop-up-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart. Die Weitergabe bestellter Werbebanner an Dritte ist nicht zulässig.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Anbieters Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Anbieter kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an den Anbieter zu zahlen.

Ein Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnend mit dem Tag der Erstellung des Eintrags. Die Rechnungsstellung erfolgt ein Jahr im Voraus. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Abwicklungsfrist

Der Anbieter schuldet dem Auftraggeber die Veröffentlichung der bestellten Werbemittel bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Einblendungen oder Ablauf der Vertragslaufzeit auf dem Internetportal des Anbieters. Zusätzlich kann der Auftraggeber für die Dauer der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbarte Werbeeinträge auf einem Kooperationsportal bestellen. Über den Wechsel des Kooperationspartners wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.

Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn an den Anbieter zu liefern. Das gesamte zur Veröffentlichung bestimmte Werbematerial ist vom Auftraggeber spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Erscheinungstermin bei dem Anbieter anzuliefern. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die Einhaltung der Erscheinungstermine und der vereinbarten Verbreitung des Werbemittels übernommen.

Soweit der Auftraggeber dem Anbieter für den Eintrag Daten – gleich in welcher Form – übermittelt, hat er davon Sicherungskopien herzustellen. Diese hat er auf Anforderung dem Anbieter nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, falls es zu einem Datenverlust kommen sollte. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

Der Auftraggeber ist für einen ausreichenden Virenschutz selbst verantwortlich; der Verlag übernimmt für Virenbefall keine Haftung.

Alle Änderungen müssen dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Ablehnungsbefugnis

Der Anbieter behält sich vor und während der Verbreitung ein Rücktrittsrecht bzw. ein fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder wenn die Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel, wenn

  • der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen, insbesondere wenn in sein Vermögen eine Zwangsvollstreckung betrieben wird und/oder wenn über sein Vermögen ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet ist.

Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/ Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Werbung (einschließlich Links), gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, aus der elektronischen Darstellung zu entfernen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.

Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

9. Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber ist selbst für die Inhalte der bestellten Veröffentlichungen und für alle gemachten Angaben verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.

Für Auftraggeber, die eine geschützte Berufsbezeichnung tragen oder in sonstiger Weise unter Aufsicht einer Kammer u. a. stehen (z. B. Architekten, Ärzte, Handwerker, Rechtsanwälte, Steuerberater), gilt, dass diese ihrem Berufsrecht entsprechend identifizierende Angaben machen oder dem Anbieter auf Anforderung die Zugehörigkeit zu der in Anspruch genommenen Berufsbezeichnung belegen.

Es dürfen keine Werbebanner mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden, insbesondere keine Werbung veröffentlicht werden, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Die Werbebanner dürfen auch keine Verlinkungen und Domains mit solchen Inhalten enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der bestellten Werbung. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Anbieter geltend machen, haftet allein der Auftraggeber, der den Anbieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der vereinbarten Werbemittel auf dem Internetportal des Anbieters und dem Kooperationsportal erforderlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung der bestellten Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

10. Gewährleistung des Anbieters

Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Banner-Werbung auf dem Internetportal des Anbieters innerhalb des vereinbarten Umfeldes platzieren. Der Anbieter behält sich vor, die Banner-Werbung aus technischen Gründen an einem anderen Ort zu platzieren. Dabei wird sichergestellt, dass durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung des Auftraggebers ausgeübt wird.

Für Platzierung von Einträgen gilt Folgendes: Die Platzierung erfolgt, auch innerhalb der jeweiligen Rankingstufe, nach den Grundsätzen der alphabetischen Sortierung. Dabei werden Geschäfts- und Firmenbezeichnungen, die ersichtlich zum Zwecke einer vorderen Platzierung entstanden sind (z. B. Verwendung von mehr als zwei „A” am Anfang), nach beliebigem Ermessen durch den Anbieter platziert. Für Einträge in Sondermenüs gelten themenbezogene und alphabetische Sortierregeln. Das Gleiche gilt auch für Platzierung von Einträgen auf dem Kooperationsportal.

Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des Werbemittels steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Werbemittelpreises). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa Software-bedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

12. Haftung

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

13. Preisliste

Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird mit Rechnungsstellung vorab für den Vertragszeitraum fällig.

14. Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird erstmalig mit Erscheinen der bestellten Werbemittel auf dem Internetportal des Anbieters fällig. Der Rechnungsbetrag für die folgende Jahre ist jeweils am Anfang des entsprechenden Leistungsjahres fällig. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Leistungszeitraumes gültig ist.

Bei Rücklastschriften, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnet der Anbieter eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein erneuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung in der Mahnabteilung weitere Kosten, die aufwandsbezogen gesondert berechnet werden.

15. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

17. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellten Eintragungen eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.

Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlags jederzeit widersprechen kann.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

19. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten erreicht werden kann.

Stand: März 2009